|
Ausbildungsmöglichkeiten und Dauer: (Jeweils max. 12 Teilnehmer/innen)
Lebensberatung - Coaching - Psychotherapie - 12 Tage
Hypnose - 6 Tage und Aufbauseminar: Rückführungs- und Reinkarnationsleiter/in - weitere 6 Tage
Geistiges Heilen - 12 Tage (Anerkennung durch den DGH e.V. möglich - incl. Clearing - Ausbildung)
Alle o. g. Ausbildungen sind auch jeweils eigenständige Ausbildungen und bauen nicht aufeinander auf. Wenn Sie alle vier Ausbildungen absolviert haben erhalten Sie Ihr Zertifikat für:
Psychologische Beratung (Inhalt: Lebensberatung/Coaching, Hypnose und Rückführung, Geistiges Heilen) Oder Sie machen die Komplettausbildung in 12 x 3 Tagen an verlängerten Wochenenden (Details siehe hier)
Vertiefungen: Weiterbildung Psychologische Hypnose - 6 Tage (Sprachmuster, Schmerz/Anästhesie, Blockaden lösen)
Seminare für Jedermann /-Frau: Mentaltraining: 2 Tage (Visionen, Ziele und Wünsche mental programmieren und verwirklichen)
Spiritualität erwecken - Medialität und Selbsterfahrung auf Sri Lanka - 10 Tage + 4 Tage frei + Reise ________________________________________________________________________________________________
Die Ausbildungen und Seminare sind sowohl für Personen gedacht, die eine neue berufliche Perspektive bzw. Berufung suchen, als auch für jeden Menschen der sich persönlich weiter entwickeln will. Gepaart mit der Freude zur Selbsterfahrung lernen Sie, Menschen ganzheitlich zu beraten und zu begleiten Es geht nicht mehr nur um vorübergehende Hilfe und Entspannung, sondern um dauerhafte Selbstveränderung und Authentizität Es ist Ihr Weg zu einem eigenverantwortlichen Leben, für eine dauerhafte Selbstveränderung. Das bedeutet mehr Kompetenz, das eigene Leben in den Griff zu bekommen, das bedeutet “Wellbeeing“ und Authentizität für mehr Lebensqualität. Sie erlernen die Fähigkeit zur „Work-Life-Balance“ und zum positiven emotionalen Umgang mit der sozialen Umwelt, mit Partnerschaft, Beruf, Familie, um selbstständige Entscheidungen in komplexen Lebenssituationen oder Krisen zu treffen. Sie können das Erlernte in jeder Lebenslage anwenden - in Beruf, Partnerschaft und zur Erweiterung Ihres eigenen Lebenshorizontes. ________________________________________________________________________________________________
Fragen: Die häufigsten Fragen, die uns gestellt werden, sind die Fragen nach Voraussetzungen, der Anerkennung und den rechtlichen Grundlagen der Abschlüsse.
Voraussetzungen: Grundsätzlich ist jedermann/frau geeignet an den Seminaren und Ausbildungen teil zu nehmen. Bei den Seminaren geht es um Selbsterfahrung und bei den Ausbildungen um Ihre persönliche Weiterentwicklung. Es geht darum die Fähigkeit und Kompetenz zu erwerben mit dem Erlernten und Erfahrenen selbst andere Menschen auf Ihrem Weg zu begleiten.
Sie haben Spass am Umgang mit Menschen und möchten diesen authentisch helfen, um z. B. ihre Probleme und Blockaden, körperliche und seelische Störungen aufzulösen, u.v.m.. Und Sie wollen sich selbst weiterentwickeln, dann haben Sie die wesentlichen Voraussetzungen für unsere Ausbildungen bereits erfüllt!
Anerkennung: Wenn sie sich zum Thema Rückführung oder Geistiges Heilen entscheiden, dann ist nach derzeitigen Richtlinien des DGH e.V. eine Anerkennung möglich, aber auch in Zukunft werden wir unser Ausbildungsangebot so strukturieren, dass für sie diese Anerkennung möglich sein wird.
Wenn sie die Ausbildung zum Coach und Lebensberater/In machen oder sich bis zum Psychologischen Berater/In weiterbilden, so sind das keine geschützten Begriffe. Theoretisch könnte sich jedermann/frau so nennen.
Wir setzen hier jedoch einen neunen Qualitätsstandard, außerhalb dem medizinischen Bereich, in einem Bereich der bis jetzt vernachlässigt wurde, der aber immer mehr nachgefragt wird. Die Ausbildungszertifikate von uns geben Ihren Klienten die Sicherheit und das Vertrauen in kompetenten und erfahrenen Händen zu sein.
Rechtliches: Wenn Sie keine Diagnosen stellen und kein Heilungsversprechen geben, sowie Ihre Klienten darauf hinweisen, dass Sie kein Arzt oder Heilpraktiker sind, dürfen Sie in der Lebensberatung in den o.g. Bereichen tätig sein.
Siehe hierzu auch die Ausführungen des DGH und das Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.2004.
|