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Voraussetzungen

Die häufigsten Fragen, die uns gestellt werden, sind die Fragen nach Voraussetzungen, der Anerkennung und den rechtlichen Grundlagen der Abschlüsse.

Voraussetzungen:
Grundsätzlich ist jedermann/frau geeignet an den Seminaren und Ausbildungen teil zu nehmen.
Bei den Seminaren geht es um Selbsterfahrung und bei den Ausbildungen um Ihre persönliche Weiterentwicklung. Es geht darum die Fähigkeit und Kompetenz zu erwerben mit dem Erlernten und Erfahrenen selbst andere Menschen auf Ihrem Weg zu begleiten.

Sie haben Spass am Umgang mit Menschen und möchten diesen authentisch helfen, um z. B. ihre Probleme und Besorgnisse, körperliche und seelische Störungen, Belastungen und Blockaden aufzulösen, u.v.m.. Und Sie wollen sich selbst weiterentwickeln, dann haben SIE die wesentlichen Voraussetzungen für unsere Ausbildungen bereits erfüllt!


Sie können anderen Menschen helfen um:
- Lebenssorgen für immer aufzulösen!
- die Gründe für negative, sich andauernd wiederholende Situationen aufzuspüren und diese zu lösen!
- berufliche und private Probleme aufzuarbeiten und um sie zu beseitigen!
- finanzielle Schwierigkeiten zu lösen!
- die Ursachen von Partnerschaften, Beziehungen und deren Aufgaben zu erkennen und die vorhandenen Probleme
 aufzulösen!
- leichter und intensiver zu leben und es auch wirklich geniessen zu können!
- den Sinn Ihres Lebens zu erkennen und zu erfüllen!


Anerkennung:
Wenn sie sich zum Thema Rückführung oder Geistiges Heilen entscheiden, dann ist nach derzeitigen Richtlinien des DGH e.V. eine Anerkennung möglich, aber auch in Zukunft werden wir unser Ausbildungsangebot so strukturieren, dass für sie diese Anerkennung möglich sein wird.

Wenn sie die Ausbildung zum Coach und Lebensberater/In machen oder sich bis zum Psychologischen Berater/In weiterbilden, so sind das keine geschützten Begriffe. Theoretisch könnte sich jedermann/frau so nennen.

Wir setzen hier jedoch einen neunen Qualitätsstandard, außerhalb dem medizinischen Bereich, in einem Bereich der bis jetzt vernachlässigt wurde, der aber immer mehr nachgefragt wird.
Die Ausbildungszertifikate von uns geben Ihren Klienten die Sicherheit und das Vertrauen in kompetenten und erfahrenen Händen zu sein.

Rechtliches:
Wenn Sie keine Diagnosen stellen und kein Heilungsversprechen geben, sowie Ihre Klienten darauf hinweisen, dass Sie kein Arzt oder Heilpraktiker sind, dürfen Sie in der Lebensberatung in den o.g. Bereichen tätig sein.

Siehe hierzu auch die Ausführungen des DGH und das Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.2004.

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